Arbeitnehmer aus Polen und Corona-Virus

Arbeitnehmer aus PolenDie aktuelle Lage zum Corona-Virus in Polen scheint besser zu sein als in Deutschland. Die Anzahl von Infizierten mit dem Corona-Virus ist in Polen signifikant niedriger als in Deutschland und beträgt zum 26.03 über 1.000 Erkrankten. Die polnische Regierung verschärft die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung der Arbeitnehmer aus Polen. Auch die Beauftragung polnischen Subunternehmer kann sehr erschwert werden.


Situation an der deutsch-polnischen Grenze

Die polnischen Arbeitnehmer können ohne Probleme die Grenze Richtung Deutschland überschreiten. Deutschland hat hier bisher keine Beschränkungen wegen Corona-Virus eingeführt. Das bedeutet keine Grenzkotrolle seitens Deutschland, keine Quarantäne. Also zur Arbeit können schon die polnischen Arbeitnehmer auch in der Zeit der Corona-Krise nach Deutschland kommen. Das Problem ist mit der Rückkehr.

Ab Freitag, den 27.03 wurden drastische Maßnahmen eingeführt, nach denen Personen, die nach Polen zurückkehren, sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen müssten. Das schließt eigentlich die Arbeit von Grenzpendlern aus. Tausende Leute fahren täglich zur Arbeit nach Deutschland, jetzt wird jede Grenzüberschreitung nach Polen nach sich eine Quarantänepflicht ziehen. Einzige Lösung ist hier, eine Unterkunft auf der deutschen Seite für polnische Arbeitnehmer zu gewährleisten. Das kann natürlich die Arbeitskosten erhöhen. Die polnischen Arbeitnehmer haben auch oft Angst vor der Lage in Zusammenhang mit dem Corona-Virus in Deutschland. Die Anzahl von Infizierten mit Covid-19 in Deutschland steigt schneller als in Polen und das Risiko der Ansteckung scheint in Deutschland größer zu sein.

Die offiziellen Informationen sind <<HIER>> zu finden.

Was wichtig ist, erstattet der polnische Staat das Gehalt der Arbeitnehmer, die unter der Quarantäne gestellt werden, nicht. Beschäftigt also die deutsche Firma Arbeitnehmer aus Polen und einer von diesen nach Polen zurückkommt, besteht der Anspruch auf Fortzahlung des Lohns auch während der Quarantäne wegen Corona-Virus.

Diese Situation wird voraussichtlich mindestens bis 13. April dauern. Ob die Maßnahmen verlängert bzw. verschärft werden, ist abzuwarten. Die Lage ist sehr dynamisch und neue Beschränkungen werden oft ohne vorherige Ankündigung eingeführt. Die Anzahl von Erkrankten mit Corona-Virus solle in Polen noch wochenlang steigen, die Seuche habe ihren Gipfel noch nicht überschritten.

Dies kann Probleme für Pflege, Landwirtschafts- und Baubranche bedeuten, wo die polnischen Kräften am meisten beschäftigt werden.

Subunternehmer aus Polen

Viele deutsche Firmen beauftragen Subunternehmer aus Polen. Das ist am meisten in der Baubranche der Fall. Da die polnischen Baufirmen sich mit der Quarantäne ihres Personal nach der Rückkehr nach Polen rechnen müssen, schicken sie ihre Arbeitnehmer nicht nach Deutschland. Dies kann dazu führen, dass die Ausführungsfristen nicht eingehalten werden. Wichtig ist die vertragliche Grundlage zu prüfen, ob diese Situation als höhere Gewalt oder Umstände, die für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände darstellen, einzustufen ist.

Die Beauftragung von polnischen Subunternehmern erfolgt oft per E-Mail ohne Unterzeichnung eines Bauvertrags. Aufgrund der europäischen Vorschriften (Rom I) ist dann das polnische Recht anzuwenden, da die polnische Firma sog. charakteristische Leistung (Bauleistung) erbringt. Es ist somit zu empfehlen, die vertragliche Rechtslage gründlich zu überprüfen. Die Subunternehmer aus Polen können das Corona-Virus dazu nutzen, um die bestimmten Aufträge zu kündigen, insbesondere diese, die sich nicht als profitable erwiesen haben. Wichtig ist, seine Rechte zu kennen, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn der polnische Subunternehmer plötzlich aus der Baustelle verschwindet bzw. die Fristverlängerung oder Vergütungsanpassung fordert. Wir können Ihnen gerne bei der Prüfung der vertraglichen Lage beim Einsatz von polnischen Subunternehmer behilflich sein.

Mehr Informationen zur Beschäftigung von polnischen Subunternehmern finden Sie <<HIER>>

Wie können wir Ihnen helfen?

Die Kanzlei JLT bietet eine komplexe Rechts- und Steuerberatung für Unternehmer aus der Baubranche an. Wir unterstützen sowohl die deutschen Firmen in Polen als auch in Deutschland beim Einsatz von Subunternehmern aus Polen. Wir können auch Ihren polnischen Subunternehmer bei allen Formalitäten in Polen und Deutschland unterstützen. Haben Sie Fragen dazu, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Michał Jadżyn

radca prawny i doradca podatkowy

Rechtsanwalt und Steuerberater

JLT Jadżyn Legal & Tax

Poznań / Posen

JLT doradztwo prawne i podatkowe dla firm radca prawny i doradca podatkowy kancelaria Poznań