Was kostet ein Anwalt in Polen – Anwaltskosten in Polen

Wie hoch sind die Anwaltskosten in Polen? Was muss die unterlegene Partei dem Prozessgegner erstatten? Wichtigste Informationen zu den Anwaltskosten in Polen.


JLT - Anwaltskosten in PolenWenn eine deutsche Firma in Erwägung zieht, gegen einen polnischen Geschäftspartner in Polen eine Klage einzureichen, entstehen bei ihr sicher die Fragen über Kosten. Auch wenn der Beklagte aus Deutschland in Polen verklagt wird, möchte er wissen, was die Verteidigung in Polen kostet und ob die zu diesen Zweck getragenen Kosten erstattet werden. Unten finden Sie Antworten auf die Fragen, die am meisten von deutschen Mandanten gestellt werden.

Muss ich einen Anwalt in Polen haben?

Nein, in Polen besteht kein Anwaltszwang. Anders als in Deutschland ist es nicht notwendig, in den Rechtssachen mit einem höheren Streitwert durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten zu werden.

Jedoch ist die Beauftragung eines polnischen Anwalt (adwokat) oder Rechtsanwalt (radca prawny), der auch gut Deutsch spricht, empfehlenswert. Dadurch wird die deutsche Firma ihre Chancen erhöhen, dass alle Formalitäten vor dem polnischen Gericht erfüllt werden. Im Vergleich zu Deutschland ist das polnische Prozessrecht strenger. Es sind auf jeder Etappe des Verfahrens verschiedene Formalitäten zu erfüllen. Ganze Korrespondenz ist auch mit dem Gericht auf Polnisch zu führen. Ohne professionellen Rechtsbeistand können prozessuale Fehler gemacht werden, was zu erheblichen Nachteilen führen kann.

Wieviel muss ich einem Anwalt in Polen zahlen?

Der Mandant und der Anwalt können in Polen das anwaltliche Honorar frei vereinbaren. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Gegenpartei dem Mandanten alle Kosten erstatten wird, auch wenn wir im Gericht gewinnen. Über die Erstattung der Anwaltskosten entscheidet das Gericht aufgrund der gesetzlichen Mindestsätzen. Die Höhe der zu erstattenden Anwaltskosten in Polen können das Sechsfache des Mindestsatzes nicht überschreiten. Die Entscheidung liegt hier beim Gericht, das die Komplexität des Rechtsstreits und den damit verbundenen Zeitaufwand eines Prozessbevollmächtigten berücksichtigt.

In Polen sind folgende Vergütungssysteme mit Anwälten üblich:

  • Pauschalvergütung – für das ganze Gerichtsverfahren wird ein Fixhonorar vereinbart, das  gleich oder höher als gesetzliches Mindesthonorar sein kann;
  • Pauschalvergütung + Erfolgshonorar – in Polen ist es nicht zulässig, nur ein Erfolgshonorar zu vereinbaren; die Höhe des Erfolgshonorar ist von dem Streitwert abhängig und kann 3-10% betragen;
  • Pauschalvergütung + Stundensatz – z.B. für die Führung des Prozesses (Analyse der Unterlagen, Erstellung einer Klage und weiteren Schriftstücke) wird ein Fixhonorar und für Teilnahme an Gerichtsverfahren eine zusätzliche, nach dem Stundensatz abgerechnete Vergütung vereinbart – die Stundensätze beginnen in Polen ab 40 EUR und können auch 300 EUR betragen;
  • Vergütung nach dem Stundensatz – nur tatsächlich erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

Jedes Vergütungssystem hat seine Vor- und Nachteile. Wir können den Anwalt um Alternativen bitten und prüfen, welches System zu unserer Angelegenheit am besten passt.

In der Regel werden durch das Gericht leider selten die Anwaltskosten, die höher als Mindestkosten sind, zuerkannt. Es passiert daher oft, dass es nicht möglich ist, alle Prozesskosten von der unterlegenen Partei zu bekommen. Das ist insbesondere der Fall bei komplexen Angelegenheiten mit einem niedrigen Streitwert. Für den Mindestsatz ist dann schwierig, eine professionelle Hilfe zu finden. Wird das Honorar höher als der Mindestsatz zwischen dem Mandanten und dem Anwalt vereinbart, doch erkannt das Gericht nur die minimale Anwaltsgebühr zu, dann muss der Mandant die Kosten teilweise aus eigener Tasche finanzieren.

Wie hoch sind die Mindestsätze für Anwaltskosten in Polen?

Die Mindestsätze für Anwaltskosten in Polen hängen grundsätzlich von dem Streitwert ab. Wie schon erwähnt, kann die Partei maximal das Sechsfache des Mindesthonorars von dem Prozessgegner beantragen. Das Gericht ist an solchen Antrag nicht gebunden. Entscheidend ist Art und Komplexität der Angelegenheit und erforderlicher Arbeitsaufwand. Bis zum Erlass eines Urteils ist es daher nicht möglich zu sagen, welche Anwaltskosten eventuell zuerkannt werden.

Die Mindestsätze für Anwaltskosten in Polen sind wie folgt:

StreitwertAnwaltskosten
bis 500 PLN90 PLN
501-1500 PLN270 PLN
1501-5000 PLN900 PLN
5001-10.000 PLN1.800 PLN
10.001-50.000 PLN3.600 PLN
50.001-200.000 PLN5.400 PLN
200.001-2.000.000 PLN10.800 PLN
2.000.001-5.000.000 PLN15.000 PLN
über 5.000.000 PLN25.000 PLN

Die o.g. Mindestsätze für Anwaltskosten gelten für das Gerichtsverfahren in 1. Instanz. Für die 2. Instanz (Berufungsverfahren) steht 50% bzw. 75% der o.g. Mindestsätze zu.

Für Mahnverfahren sind niedrigere Mindestsätze vorgesehen. Wenn aber im Mahnverfahren ein Einspruch eingelegt wird und die Rechtssache im Prozess untersucht wird, stehen die o.g. Anwaltskosten zu.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Verfahrenskosten. Allerdings muss der vom Gericht festgesetzte Betrag im Rahmen der gesetzlichen Grenzen liegen. Maximal kann das Sechsfache der Mindestgebühr anerkannt werden.

Beispiel:

Eine deutsche Firma wurde in Polen verklagt. Der Streitwert liegt bei 10.000 EUR. Der Mindestsatz beträgt somit 3.600 PLN. Die deutsche Firma hat mit dem Anwalt folgende Vereinbarung getroffen: das Honorar besteht aus einer Fixvergütung für die Prozessführung in erster Instanz (3.600 PLN) sowie aus einer zusätzlichen Vergütung für Teilnahme an Gerichtsverfahren, die anhand eines Stundensatzes iHv. 300 PLN abgerechnet wird. Es gab zwei Verhandlungen, je 2 Stunden. Die Sache wurde in 1. Instanz entschieden und die deutsche Firma hat gewonnen. Keine Berufung wurde eingelegt. Gesamthonorar des Anwalts beträgt 4.800 PLN (3.600 + 2 x 2 St. x 300). Die Angelegenheit war kompliziert und zeitaufwändig. Das Gericht hat im Urteil das Zweifache des Mindestsatzes zuerkannt. Der Beklagte bekommt 7.200 PLN als Prozesskostenerstattung. Hätte das Gericht nur den Mindestsatz zuerkannt, müsste die deutsche Firma die Vergütung für Teilnahme an Gerichtsverfahren (insgesamt 1.200 PLN) selbst finanzieren.

Die Anwaltskosten sind durch die unterlegene Partei zu erstatten, was natürlich oft bedeutet, dass der Mandant zuerst selbst diese Kosten (mindestens teilweise) bezahlen muss. Üblich ist, dass der Anwalt eine Anzahlung bekommt.

Wird der Klage nur teilweise stattgegeben, so werden die Kosten gegeneinander aufgehoben oder verhältnismäßig geteilt.

Wem steht die Prozesskostenerstattung?

Im Prinzip sollte der Mandant die erstatteten Anwaltskosten bekommen. Letztendlich hat er die Anwaltskosten getragen. In Polen ist es jedoch üblich, dass die zugesprochenen Anwaltskosten dem Anwalt zustehen. Das ergibt sich daraus, dass die Anwaltskosten in Polen relativ niedrig sind und in komplizierten Fällen den Zeitaufwand des Anwalts nicht decken. Dann werden zuerkannte Anwaltskosten als sog. Success Fee (Erfolgshonorar) betrachtet. Entscheidet ist hier immer eine Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Anwalt. Solche Vereinbarung kann jedoch bedeuten, dass dem Mandanten die Anwaltskosten nicht in voller Höhe erstattet werden.

Falls Sie Fragen zu Anwaltskosten in Polen haben oder einen Prozessbevollmächtigen benötigen, steht Ihnen die Kanzlei JLT immer zur Verfügung. Für uns ist es wichtig, dass die deutschen Mandanten immer einen Überblick über die Kosten haben und die Grundsätze verstehen, wie diese ermittelt werden. Partnerschaftliche Beziehungen sind das Fundament unserer Arbeit mit den Mandanten. Wir stehen Ihnen für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch jederzeit zur Verfügung.

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Michał Jadżyn

radca prawny i doradca podatkowy

Rechtsanwalt und Steuerberater

JLT Jadżyn Legal & Tax

Poznań / Posen

JLT doradztwo prawne i podatkowe dla firm radca prawny i doradca podatkowy kancelaria Poznań