Erstattung der Umsatzsteuer aus Polen – Tipps und Ratschläge

Erstattung der Umsatzsteuer aus PolenNachstehend finden Sie die Antworten auf wichtigste Fragen, die bei der Antragstellung auf Umsatzsteuererstattung in Polen entstehen können. Sie werden erfahren, wann und wie ein Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer aus Polen zu stellen ist.


Wann entsteht am meisten die Umsatzsteuer in Polen, deren Erstattung beantragen werden kann?

Die meisten Fälle, wenn die polnische Umsatzsteuer von deutschen Unternehmern bezahlt wird, sind wie folgt:

  • Messekosten
  • Treibstoff- und Reparaturkosten
  • Fahrkarten (Zug, Bus, Flugzeug usw.)
  • Autobahnmaut
  • inländische Warenlieferung (innerhalb von Polen), wenn das Reverse-Charge-Verfahren keine Anwendung findet
  • Einfuhr der Waren über Polen

Anders als in Deutschland darf die Umsatzteuer bei folgenden Aufwendungen nicht erstattet werden:

  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten

Die Umsatzsteuer, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Pkws entsteht, ist in voller Höhe nur dann erstattet, wenn der Pkw ausschließlich für Geschäftszwecke benutzt wird. Dient der Pkw auch für andere Zwecke (z.B. Privatfahrten), dann steht nur die Erstattung iHv. 50% der gezahlten Umsatzsteuer zu.

Wo ist der Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer aus Polen zu stellen?

Anträge auf Vorsteuervergütung inländischer (deutscher) Unternehmer in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Polen sind ausschließlich elektronisch über das BZStOnline-Portal (BOP) des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) einzureichen.

Wenn der Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer aus Polen alle Anforderungen erfüllt, wird der Antrag an polnische Behörden weitergeleitet. Zur Prüfung des Antrags ist in Polen folgendes Finanzamt zuständig:

Naczelnik

Drugiego Urzędu Skarbowego

ul. Lindleya 14

PL – 02-013 Warszawa-Śródmieście

Tel.: (+48) 22 62 17 249

Fax: (+48) 22 625 5006

E-Mail: ias.warszawa@mf.gov.pl

Internet : www.mazowieckie.kas.gov.pl/drugi-urzad-skarbowy-warszawa-srodmiescie

Hinweis: Die Antragstellung direkt bei dem polnischen Finanzamt ist unzulässig. Der Antrag muss über BZSt gestellt werden.

Hinweis: Der Antrag ist in polnischer Sprache zu stellen. Es ist besonders bei der Beschreibung der Waren und Leistungen in dem Antrag zu beachten.

Für welchen Zeitraum ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag auf Umsatzsteuererstattung aus Polen sollte im Prinzip für den Zeitraum gestellt werden, der nicht kürzer als drei folgende Kalendermonate (z.B. vom 1. Januar bis zum 31. März) und nicht länger als Kalenderjahr ist.

Der Antrag kann ausnahmsweise für kürzeren Zeitraum als drei Monate gestellt werden, nur wenn der Zeitraum bis zum Ende des Jahres kürzer ist (z.B. vom 1. November bis zum 31. Dezember).

Gibt es Grenzwerte für Antragstellung?

Wenn der Antrag für einen Zeitraum gestellt wird, der kürzer als das Kalenderjahr ist,  muss die beantragte Erstattung mindestens 400 EUR betragen. Für das ganze Jahr oder einen Zeitraum, der kürzer als 3 Monate ist, beträgt die Wertschwelle nur 50 EUR.

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

Samt dem Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer aus Polen sind die Rechnungen in elektronischer Form zu übersenden, wenn

  • die Bemessungsgrundlage (Nettosumme aus den Rechnungen) 1000 EUR oder mehr beträgt
  • im Falle der Treibstoffe: die Bemessungsgrundlage (Nettosumme aus den Rechnungen) 250 EUR oder mehr beträgt

Hinweis: In Polen müssen die Originale der Rechnungen in elektronischer Form übermittelt werden. Eine Rechnung sollte den Anforderungen des polnischen Rechts entsprechen, vor allem die Angaben des Verkäufers (Dienstleisters) und Käufers (Erwerbers) samt Steuernummern beinhalten. Eine Kleinbetragsrechnung ohne Angaben des Käufers (wie in Deutschland bis zu 250 EUR) funktioniert in Polen nicht. Wenn die Kassenbons (Quittungen), die keine Angaben des Käufers haben, beigefügt werden, wird das polnische Finanzamt die Umsatzsteuer aus diesen Dokumenten nicht erstatten. Ausnahme dazu sind Quittungen von der Autobahn und Zugfahrkarten.

Wenn der Antrag über einen Bevollmächtigten gestellt wird, wird das polnische Finanzamt zur Vorlage der Vollmacht im Original auffordern.

Bis wann ist der Antrag auf Erstattung zu stellen?

Der Antrag auf Umsatzsteuererstattung aus Polen ist spätestens bis zum 30. September des Folgejahres zu stellen. Der Antrag sollte im Prinzip innerhalb von 4 Monaten geprüft werden. Das polnische Finanzamt kann zusätzliche Informationen anfordern. Für eine Antwort auf Aufforderung gibt es eine Frist von einem Monat.

Falls Sie weitere Informationen zur Erstattung der Umsatzsteuer aus Polen und die steuerliche Unterstützung dabei benötigen, steht Ihnen die Kanzlei JLT jederzeit gerne zur Verfügung. Unsere, über 10-jährige Erfahrung in der Begleitung von deutschen Mandanten garantiert hochwertige und effiziente Rechts- und Steuerberatung in Polen.

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Michał Jadżyn

radca prawny i doradca podatkowy

Rechtsanwalt und Steuerberater

JLT Jadżyn Legal & Tax

Poznań / Posen

JLT doradztwo prawne i podatkowe dla firm radca prawny i doradca podatkowy kancelaria Poznań