Überschuldung einer polnischen GmbH

Was passiert, wenn die GmbH in Polen überschuldet wird? Was sollten die Gesellschafter mit der Überschuldung tun? Entsteht das Haftungsfall für den / die Geschäftsführer?


Es passiert oft, dass ein Geschäft in Polen nicht so gut läuft, wie wir uns vorgestellt haben. Manchmal spart ein deutscher Investor das Geld für Geschäft in Deutschland und kann GmbH in Polen nicht unterstützen. Aber sehr oft kommt es vor, dass eine polnische GmbH einfach vernachlässigt wird.

Eine polnische GmbH gerät in schlechte Finanzlage. Was ist zu tun? Welche Konsequenzen drohen den Gesellschaftern, der Geschäftsführung und der Gesellschaft selbst?

Konsequenzen der Überschuldung

Insolvenzantrag

Eine Insolvenz wird in Polen in Bezug auf einen Schuldner erklärt, der zahlungsunfähig geworden ist. Zahlungsunfähigkeit ist die Unfähigkeit eines Schuldners, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Eine GmbH ist als zahlungsunfähig anzusehen, wenn sie ihre Verbindlichkeiten zwar laufend begleicht, jedoch diese Verbindlichkeiten den Wert ihres Vermögens übersteigen und diesen Zustand über 24 Monaten dauert.

Hinweis: zu den Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des Insolvenzzustandes werden die Verbindlichkeiten aus Darlehen von den Gesellschaftern nicht berücksichtigt.

Weist eine polnische GmbH ein negatives Eigenkapital über längere Zeit aus, ist somit ein Insolvenzantrag zu stellen und zwar innerhalb von 30 Tagen ab dem Entstehen des Insolvenzzustandes. Dazu ist grundsätzlich die Geschäftsführung verpflichtet. Nichteinhaltung dieser Frist kann dazu führen, dass die Geschäftsführer für einen Schaden, der bei Gläubigern entstanden ist, haften. Möglich sind sogar strafrechtliche Maßnahmen.

Verschärfte Haftung der Geschäftsführer

In Polen haften die Geschäftsführer mit dem Privatvermögen für die Schulden der GmbH. Die Haftung entsteht, wenn sich eine Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft als erfolglos erwies. Die Geschäftsführer können sich von dieser Haftung befreien, wenn sie nachweisen, dass zur rechten Zeit ein Antrag auf Insolvenzerklärung gestellt wurde.

Dauert die Überschuldung über längere Zeit, so wird den Geschäftsführer schwieriger, sich von der Haftung zu befreien. Dann kann der Geschäftsführer zur Kasse gebeten werden.

Auszahlungen aus einer GmbH

Ist das Stammkapital nicht vollständig gedeckt, so wird der Gesellschafter keine Auszahlung aus der GmbH bekommen. Es geht hier nicht nur um die Dividende, sondern auch um jegliche Auszahlungen, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Der Gesellschafter sollte daher keine Darlehensrückzahlungen oder Erstattung der Nachschüsse bekommen.

Beschluss der Gesellschafter

Weist die aufgestellte Bilanz Verluste auf, die die Summe der sonstigen Rücklagen und Kapitalrücklagen sowie die Hälfte des Stammkapitals übersteigen, ist die Geschäftsführung verpflichtet, unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Die Gesellschafter sollten dann einen Beschluss über die Unternehmensfortführung fassen.

Unterkapitalisierung

Hat ein Gesellschafter oder mit ihm verbundene Unternehmen ein Darlehen an eine GmbH erteilt, müssen die Beschränkungen der Vorschriften über die Unterkapitalisierung berücksichtigt werden. Bei Prüfung, ob ein Fall der Unterkapitalisierung vorkommt, ist u.a. das Eigenkapital zu beachten. Weist die GmbH ein negatives Eigenkapital aus, so ist im Endeffekt nicht zulässig, die gezahlten Zinsen aus Darlehen als Betriebsausgaben einzustufen.

Verbesserung der Finanzlage einer GmbH in Polen

Was können die Gesellschafter tun, um die Finanzlage einer GmbH zu verbessern? Die folgenden Maßnahmen können ergreift werden:

  • Erhöhung des Stammkapitals der GmbH
  • Leistung von Nachschüssen
  • Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern
  • Umwandlung der Darlehen von Gesellschaftern ins Stammkapital oder in Rücklagen
  • Erteilung von weiteren Gesellschafterdarlehen

Die o.g. Maßnahmen können verschiedene Rechts- und Steuerfolgen haben. Deshalb ist es empfehlenswert, sie zuerst mit einem polnischen Steuerberater zu besprechen. Dadurch könnte eine optimale Lösung gefunden werden. Bei diesen Maßnahmen ist eine Steueroptimierung in Polen durchaus möglich.

Bei der rechtlichen und steuerlichen Fragen, die mit der Überschuldung einer GmbH in Polen verbunden sind, steht Ihnen die Kanzlei JLT gerne zur Verfügung.

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Michał Jadżyn

radca prawny i doradca podatkowy

Rechtsanwalt und Steuerberater

JLT Jadżyn Legal & Tax

Poznań / Posen

JLT doradztwo prawne i podatkowe dla firm radca prawny i doradca podatkowy kancelaria Poznań