Besteuerung einer polnischen GmbH – Steueroptimierung in Polen

Wie sieht die Besteuerung einer GmbH in Polen aus? Ist diese Rechtsform optimal für deutsche Investoren? Ist die Steueroptimierung in Polen durch eine GmbH möglich?


Über die Besteuerung einer KG in Polen kann man die entsprechenden Informationen hier finden. Auch eine polnische GmbH (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) wird oft durch die deutschen Investoren in Polen gewählt. Natürlich spielen immer die steuerlichen Faktoren eine signifikante Rolle bei der Wahl der Rechtsform bei der Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit in Polen. Deshalb ist es wichtig, die Grundsätze der Besteuerung einer polnischen GmbH zu kennen.

Doppelte Besteuerung

Die polnische GmbH (kurz spółka z o.o. bzw. sp. z o.o.) ist eine Kapitalgesellschaft und als eine juristische Person unterliegt der polnischen Körperschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt 19%. Wenn die Gewinne ausgeschüttet werden, ist es zusätzlich im Prinzip eine Quellensteuer in Höhe von 19% zu zahlen. Da es zuerst zur Besteuerung auf der Gesellschaftsebene kommt und danach beim Gesellschafter, spricht man über eine doppelte Besteuerung. Im Vergleich dazu, kommt bei einer KG zu keiner Besteuerung auf der Ebene der Gesellschaft. Auf den ersten Blick könnte man daraus eine Schlussfolgerung ziehen, dass die Wahl einer polnischen GmbH nicht optimal ist. Bei der richtigen Steueroptimierung in Polen muss dies doch nicht der Fall sein.

Bei optimalen Steuerplanung ist es für deutschen Gesellschafter möglich, die Tätigkeit der polnischen GmbH so zu organisieren, dass die tatsächliche Besteuerung der GmbH optimal wird.

Vermeidung der doppelten Besteuerung

Die Vermeidung der doppelten Besteuerung bei einer polnischen GmbH kann auf zweierlei Weise erfolgen. Zuerst muss die GmbH Gewinne erzielen, dass es zur Zahlung der Körperschaftssteuer kommt. Wenn die Gesellschafter die entsprechenden Geldmittel vor der Besteuerung bekommen, dann wird kein Gewinn bei der GmbH zu besteuern. Zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Gewinnausschüttung niedriger oder überhaupt nicht mit der Quellensteuer besteuert wird.

Minderung der Gewinne einer polnischen GmbH

Für die Investoren ist die Rentabilität des Geschäfts von entscheidender Bedeutung. In welcher Rechtsform die Investoren tätig sind oder aus welchen Quellen die Rendite stammt, ist sekundär. Hauptsache ist, dass das Geschäft profitabel ist. Natürlich kennt auch das polnische Recht den Begriff „verdeckte Gewinnausschüttung“. Um jegliche Risiken zu vermeiden, ist es daher immer empfehlenswert, die Steueroptimierung mit dem polnischen Steuerberater zu besprechen.

Nahmen wir einen typischen Fall an, wo der deutsche Investor als Alleingesellschafter bzw. Mehrheitsgesellschafter und zugleich als Geschäftsführer handelt. Wie kann der Investor von der polnischen GmbH profitieren? Die typischen Methoden der Steueroptimierung in Polen sind wie folgt:

  • Nutzung des Markenzeichnens oder anderer immateriellen Güter wie Know-how (z.B. die polnische GmbH zahlt die Lizenzgebühren an den Gesellschafter);
  • Mietvertrag zwischen dem Gesellschafter und der GmbH (z.B. über Maschinen, Vermögensgegenstände, Immobilien usw.);
  • Darlehensvertrag zwischen dem Gesellschafter und GmbH;
  • Bezüge aus der Bestellung zum Geschäftsführer;
  • Spesen, Reisekosten, Reisekostenpauschalen, Übernachtungskosten usw.;
  • zivilrechtliche Verträge zwischen dem Geschäftsführer / Gesellschafter und GmbH über verschiedene Leistungen (hauptsächlich Auftrags- und Werkverträge);
  • Nutzung der Gegenstände, die zur GmbH gehören (z.B. Dienstwagen für den Geschäftsführer).

Grundsätzlich (jedoch nicht immer) stellen solche Aufwände die Betriebsausgaben der polnischen GmbH dar. Die Einnahmen des Gesellschafters / Geschäftsführers aus diesen Quellen sind in Polen unterschiedlich zu besteuern. Bei der aktiven Steuerplanung kann die Besteuerung optimaler als die „doppelte“ Besteuerung der Gewinne sein.

Vermeidung der Quellensteuer von Dividenden

Wie schon erwähnt, sieht das polnische Steuerrecht für Dividenden (Gewinnausschüttung) grundsätzlich eine Quellensteuer iHv. 19%. Die an eine deutsche natürliche Person ausgeschüttete Dividende wird jedoch in Polen mit einem Steuersatz i.H.v. 15 % besteuert (Art. 10 Abs. 2 DBA-PL). Ist der Inverstor eine natürliche Person dann ist in Deutschland die Abgeltungsteuer bzw. das Teileinkünfteverfahren anzuwenden. Die in Polen gezahlte Quellensteuer wird gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. b DBA-PL angerechnet.

Ist der deutsche Investor eine Gesellschaft, die der Körperschaftssteuer in Deutschland unterliegt (z.B. eine deutsche GmbH), können Dividenden aufgrund Mutter-Tochter-Richtlinie von der Quellensteuer befreit werden. Die Voraussetzung dazu ist, dass die Beteiligung mindestens 10% beträgt und die Anteilen über mindestens zwei Jahre gehalten werden (obwohl bei der Ausschüttung der Frist noch nicht erfüllt werden muss).

Die Nutzung einer deutschen GmbH bei der Investition in Polen in Form einer polnischen GmbH führt somit dazu, dass die Doppelbesteuerung vermieden werden kann. Die danach folgende Ausschüttung der Gewinne aus der deutschen GmbH erfolgt nach den Grundsätzen des deutschen Steuerrechts.

Zusammenfassung – lohnt sich eine polnische GmbH?

Die polnische GmbH kann eine optimale Rechtsform für deutschee Investoren sein. Um die effektive Besteuerung auf einem optimalen Niveau zu halten, muss man nach verschiedenen legalen Methoden der Steueroptimierung in Polen greifen. Sonst wird zur Doppelbesteuerung der Gewinne aus der polnischen GmbH kommen.

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Michał Jadżyn

radca prawny i doradca podatkowy

Rechtsanwalt und Steuerberater

JLT Jadżyn Legal & Tax

Poznań / Posen

JLT doradztwo prawne i podatkowe dla firm radca prawny i doradca podatkowy kancelaria Poznań